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02. August 2010

Die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung für Autofahrer

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Streitfall alle entstehenden Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme und vertritt die Interessen sowie Ansprüche des Versicherungsnehmers.

Es gibt keine universale und allgemeingültige Rechtsschutzversicherung, die alle Rechtsgebiete bedient, sondern die jeweiligen Rechtsschutzversicherungen werden je nach Versicherungsrisiko differenziert. So unterscheidet man beispielsweise zwischen den folgenden Versicherungen: Arbeitsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Steuerrechtsschutz oder auch Verkehrsrechtsschutz. Für jedes dieser Risiken muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden.

Ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit oder eine brenzlige Verkehrssituation mit anderen Verkehrsteilnehmern, und schon ist ein Unfall passiert. Selbst ein überaus vorsichtiger Autofahrer kann schnell in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Ist es eindeutig erwiesen, wer die Schuld am Unfall trägt, gibt es meist wenig Probleme und die eigene Haftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung des Schadens der Gegenpartei, sofern man selbst der Unfallverursacher ist. Bei einer nicht eindeutig geklärten Schuldfrage kann auch ein kleiner Unfall ein großes Streitpotenzial bergen. Die Kosten für ein resultierendes Gerichtsverfahren und für den eigenen Anwalt trägt nicht die Haftpflichtversicherung, sondern diese muss der Streitende selbst bezahlen.

Eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung, die Streitfragen in Verkehrsangelegenheiten mit abdeckt, übernimmt bei einem Gerichtsstreit sowohl die Anwalts- als auch die Prozesskosten. Bei unklaren Haftungsfragen und bei der Geltungsmachung von Schadensersatzansprüchen hilft die Rechtsschutzversicherung genauso wie bei Bußgeld-Angelegenheiten, bei Strafverfahren oder Streitigkeiten nach einem Autokauf. Selbst bei Streitigkeiten bezüglich der Fahrerlaubnis, wie beim Entzug des Führerscheins oder bei KFZ-Steuerangelegenheiten, vertritt die Rechtsschutzversicherung die Interessen des Fahrzeughalters. Sie übernimmt alle entstehenden Kosten bis zu der im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssumme.

Es gibt unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrags, die z. B. die Höhe der Selbstbeteiligung oder den Versicherungsschutz für eine Person bzw. für die Familie betreffen.

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