Das gesetzliche Rentensystem wird über den sogenannten Generationenvertrag finanziert, bei dem die Beiträge der derzeit berufstätigen Bürger für die Rentenzahlung der Ruheständler verwendet werden. Der demographische Wandel, der sich derzeit in Deutschland vollzieht, trägt allerdings dazu bei, dass das Geld immer knapper und die Finanzierung der Renten somit schwieriger wird. Die Geburtenrate ist heute deutlich niedriger als noch vor einigen Jahren, zugleich ist die Lebenserwartung der Bevölkerung im Durchschnitt um einige Jahre gestiegen. Aufgrund dieser Entwicklung haben die meisten Menschen länger als früher Anspruch auf gesetzliche Rentenzahlungen, außerdem rücken weniger junge Arbeitnehmer nach, die Beiträge in die Rentenkassen einzahlen. Daher ist es empfehlenswert, zusätzlich privat für das Alter vorzusorgen, um den bisherigen Lebensstandard auch im Ruhestand sichern zu können. Die staatliche Rente alleine reicht dafür voraussichtlich bei den wenigsten Bürgern aus.
Da auch dem Gesetzgeber die Wichtigkeit einer privaten Altersvorsorge bewusst ist, fördert er diese im Rahmen der Riester-Rente mit staatlichen Zulagen. Dabei erhalten Arbeitnehmer für jedes Kind einen zusätzlichen Zuschlag, sodass Familien zusätzlich beim Vermögensaufbau für das Alter unterstützt werden. Wie hoch die staatlichen Zahlungen ausfallen, hängt in erster Linie davon ab, wie viel der Versicherte in seine Altersvorsorge investiert. Der Gesetzgeber hat einen prozentual vom Einkommen berechneten Mindestbeitrag festgelegt, der mindestens erforderlich ist, um die Förderung in voller Höhe zu erhalten. Wer weniger einzahlt, kann lediglich mit einer anteiligen Zulage rechnen.
Die staatliche Riester-Förderung wird für verschiedene Formen der privaten Altersvorsorge gewährt, zwischen denen der Arbeitnehmer frei wählen kann. Möglich sind beispielsweise eine klassische private Rentenversicherung, Rentenfonds, ein Banksparplan oder ein Fondssparplan. Daher ist es wichtig, sich vor Abschluss eines Riester-Vertrags ausgiebig beraten zu lassen, um im Alter eine gute Zusatzrente zu erhalten. Für alle Varianten gilt, dass die Auszahlungen im Ruhestand voll versteuert werden müssen, aber nicht sozialversicherungspflichtig sind. Außerdem ist es bei Riester-Verträgen nicht möglich, sich das gesamte angesparte Kapital bei Renteneintritt komplett auszahlen zu lassen. Einmalzahlungen sind zwar auch hier möglich, aber nur bis zu einem gewissen Prozentsatz des Gesamtvermögens.