Für ein Darlehen wird im Allgemeinen über den Zinssatz verhandelt und eine feste monatliche Tilgung vereinbart.Diese beiden Komponenten ergeben die monatliche Rate für den Kapitaldienst, der nachhaltig zu zahlen ist. Es ist aber auch sehr wichtig, in den Kreditvertrag eine Regelung für die Sondertilgungsmöglichkeiten einzubauen. Sondertilgungen reduzieren den gesamten Zinsbetrag während der Laufzeit und vermindern das Zinsänderungsrisiko nach Ablauf der Zinsbindung erheblich.
Einige Kreditnehmer haben in der Zukunft vielleicht die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten. Bei einigen fallen monatliche Raten für einen Ratenkredit weg, andere erwarten in einigen Jahren vielleicht einen größeren Geldeingang.
Bei Soldaten können das beispielsweise Abfindungen sein, andere Kreditnehmer bekommen beispielsweise eine Auszahlung aus einer Lebensversicherung. Wieder andere sparen eventuell ein Bausparkonto mit der vermögenswirksamen Leistung an, welches in einigen Jahren zur Zuteilung kommt. Es gibt also sehr unterschiedliche Möglichkeiten, eine Sondertilgung zu realisieren. Schlecht dran ist derjenige, der bei Vertragsabschluss diese Möglichkeit nicht bedacht hat. Nachträglich ist eine solche Vereinbarung nicht möglich. Manche Kreditinstitute finden eine Kulanzregelung oder lassen sich den entgangenen Gewinn durch eine Sonderzahlung durch eine Vorfälligkeitsentschädigung ersetzen.
Zins und Tilgung vereinbart der Kreditnehmer immer für sein Darlehen. Sondertilgung ist aber auch ein wichtiger Baustein.