Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe elektronische und digitale Signatur häufig gleichgesetzt. Das ist aber so nicht korrekt. Eine digitale Signatur basiert auf kryptografischen, also mathematischen Verfahren, die zur Identifikation des Absenders führen sollen. Die Kryptoalgorithmen müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt und veröffentlicht werden. Der Begriff „elektronische Unterschrift“ enthält darüber hinaus noch weitere Informationen und ist eigentlich eher als rechtlicher Begriff zu verstehen, der von der Europäischen Kommission für eine EG-Richtlinie verwendet wird, die dafür sorgen soll, rechtliche Informationen des Absenders nicht an eine bestimmte Technologie zu koppeln.
Da sich die technischen Möglichkeiten rasant verändern und verbessern, sind auch Angriffe auf die Sicherheit von digitalen Signaturen immer häufiger zu verzeichnen. Dazu tragen in besonderem Maße die Verbesserungen bei der Kryptoanalyse bei. Aus diesem Grund sind die auch als Zertifikate bezeichneten digitalen Signaturen, wie sie unter anderem auch zur Garantie der Vertrauenswürdigkeit bestimmter Webseiten verwendet werden, in ihrer Gültigkeit häufig auf einen Zeitraum von drei Jahren beschränkt. Der Nutzer, der auf eine Seite gelangt, deren Zertifikat abgelaufen ist, erhält automatisch einen Hinweis, dass die digitale Signatur nicht mehr gültig ist und somit für die Sicherheit bei der Benutzung dieser Seite keine Garantie mehr besteht. In diesem Fall kann der Nutzer sich entweder entscheiden, den Zugriff auf diese Seite zu verbieten, oder er geht das Risiko ein, auf einer nicht sicheren Seite zu landen, die seiner Hardware unter Umständen schaden kann.
Softwarehersteller und Webseitenbetreiber sind die hauptsächlichen Nutzer der digital erstellten Signaturen, die in diesem Bereich auch als Zertifikate bezeichnet werden. Damit soll dem Anwender garantiert werden, dass die Daten, die der Betreiber zur Verfügung stellt, sicher und frei von Viren oder ähnlichen schädlichen Bestandteilen sind. Für den Anwender bedeutet das Vorhandensein einer digitalen Signatur zumindest in einem gewissen Rahmen die Sicherheit, dass er sich keinen Schaden zuziehen kann.